Gesetzliche Grundlagen

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), zuerst wirksam geworden am 01.04.2000, löste das alte „Stromeinspeisungsgesetz“ ab. Es gilt heute das EEG vom 25.10.2008, das zuletzt durch das Gesetz vom 11.8.2010 geändert worden ist.

Hier gehts zum Gesetzestext §§ auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz.

Ziel des EEG ist, die Einspeisevergütungen aus regenerativen Energien so weit sicherzustellen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen möglich ist. Für die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie gelten folgende Punkte:

Sämtlicher von den Solarmodulen erzeugter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und 20 Jahre (plus dem Rest des Inbetriebnahmejahres) nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) mit für diese Zeit konstanten Sätzen vergütet. Die Vergütungssätze für die folgenden Inbetriebnahmejahre in cent/kWh:

Jahr ab Oktober 2010 2011
Anlagen auf Gebäuden, Anlagenteil bis 30 kW 33,03 28,74
Ab 30 kW, für den Anlagenteil größer 30 kW 31,42 27,34
Ab 100 kW, für den Anlagenteil größer 100 kW 29,73 25,87
Ab 1000 kW 24,8 21,58
Freilandanlagen auf Konversionsflächen 25,01 21,76

Neben der Volleispeisung ist es bei Anlagen bis 500 kW auch möglich einen Teil des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen. Für diesen Teil des selbst erzeugten und verbrauchten Stroms gibt es ebenfalls feste Vergütungen. Durch den damit verbundenen "Nichteinkauf" der selbst erzeugten Kilowattstunden kann es wirtschaftlich lohnend sein, diese Vergütungvariante zu wählen. Ein Wechsel von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch ist jederzeit während der Vergütungsdauer möglich. Vorteilhaft ist hier eine möglichst große zeitgleiche Deckung der Erzeugungs- und Verbrauchsleistung. Detaillierte Informationen für private Nutzer und gewerbliche Nutzer finden Sie unter den Links. Die Höhe der aktuellen Vergütungssätze bei Eigenverbrauch finden Sie bei uns im Downloadbereich unter Basisinfo 1.

Bei einer Anlagengröße bis zu 30 kW (Wechselrichternennleistung) muss der Netzbetreiber die Voraussetzungen für die Abnahme des erzeugten Solarstroms bereitstellen. Dies ist in der Regel bei einem normalen Hausanschluß der Fall.

Bei größeren Anlagen kann es notwendig sein den Übergabepunkt des Stroms an den Netzbetreiber zu verlegen.Hier sollte man unbedingt während der Planungsphase frühzeitig mit dem Netzbetreiber Kontakt aufnehmen und diese Fragen klären.


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