Gesetzliche Grundlagen

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), wirksam geworden am 01.04.2000, löste das alte „Stromeinspeisungsgesetz“ ab.

Hier gehts zum Gesetzestext §§ auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz.

Ziel des EEG ist, die Einspeisevergütungen aus regenerativen Energien so weit sicherzustellen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen möglich ist. Für die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie gelten folgende Punkte:

Sämtlicher von den Solarmodulen erzeugter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und 20 Jahre (plus dem Rest des Inbetriebnahmejahres) nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) mit für diese Zeit konstanten Sätzen vergütet. Die Vergütungssätze für die folgenden Inbetriebnahmejahre in cent/kWh:

Jahr 2008 2009
Anlagen auf Gebäuden, Anlagenteil bis 30 kW 46,75 43,01
Ab 30 kW, für den Anlagenteil größer 30 kW 44,48 40,91
Ab 100 kW, für den Anlagenteil größer 100 kW 43,99 39,58
Fassadenbonus 5,00 entfällt
Freilandanlagen 35,49 31,94

Bei einer Anlagengröße bis zu 30 kW (Wechselrichternennleistung) muss der Netzbetreiber die Voraussetzungen für die Abnahme des erzeugten Solarstroms bereitstellen. Dies ist in der Regel bei einem normalen Hausanschluß der Fall.

Bei größeren Anlagen kann es notwendig sein den Übergabepunkt des Stroms an den Netzbetreiber zu verlegen.Hier sollte man unbedingt während der Planungsphase frühzeitig mit dem Netzbetreiber Kontakt aufnehmen und diese Fragen klären.


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