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Gesetzliche Grundlagen
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), zuerst wirksam geworden am 01.04.2000, löste das alte „Stromeinspeisungsgesetz“ ab.
Es gilt heute das EEG vom 25.10.2008, das
zuletzt durch das Gesetz vom 11.8.2010 geändert
worden ist.
Hier gehts zum Gesetzestext §§ auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz.
Ziel des EEG ist, die Einspeisevergütungen aus regenerativen Energien so weit sicherzustellen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen möglich ist. Für die Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie gelten folgende Punkte:
Sämtlicher von den Solarmodulen erzeugter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und 20 Jahre (plus dem Rest des Inbetriebnahmejahres) nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) mit für diese Zeit konstanten Sätzen vergütet. Die Vergütungssätze für die folgenden Inbetriebnahmejahre in cent/kWh:
| Jahr |
ab Oktober 2010 |
2011 |
| Anlagen auf Gebäuden, Anlagenteil bis 30 kW |
33,03 |
28,74 |
| Ab 30 kW, für den Anlagenteil größer 30 kW |
31,42 |
27,34 |
| Ab 100 kW, für den Anlagenteil größer 100 kW |
29,73 |
25,87 |
| Ab 1000 kW |
24,8 |
21,58 |
| Freilandanlagen auf Konversionsflächen |
25,01 |
21,76 |
Neben der Volleispeisung ist es bei Anlagen bis 500 kW auch möglich
einen Teil des erzeugten Stroms selbst zu
verbrauchen. Für diesen Teil des selbst
erzeugten und verbrauchten Stroms gibt es
ebenfalls feste Vergütungen. Durch den damit
verbundenen "Nichteinkauf" der
selbst erzeugten Kilowattstunden kann es
wirtschaftlich lohnend sein, diese Vergütungvariante
zu wählen. Ein Wechsel von der Volleinspeisung
zum Eigenverbrauch ist jederzeit während
der Vergütungsdauer möglich. Vorteilhaft ist
hier eine möglichst große zeitgleiche Deckung
der Erzeugungs- und Verbrauchsleistung.
Detaillierte Informationen für private
Nutzer und gewerbliche
Nutzer finden Sie unter den Links. Die
Höhe der aktuellen Vergütungssätze bei Eigenverbrauch
finden Sie bei uns im Downloadbereich
unter Basisinfo 1.
Bei einer Anlagengröße bis zu 30 kW (Wechselrichternennleistung)
muss der Netzbetreiber die Voraussetzungen für
die Abnahme des erzeugten Solarstroms bereitstellen.
Dies ist in der Regel bei einem normalen Hausanschluß
der Fall.
Bei größeren Anlagen kann es notwendig sein
den Übergabepunkt des Stroms an den Netzbetreiber
zu verlegen.Hier sollte man unbedingt während
der Planungsphase frühzeitig mit dem Netzbetreiber Kontakt
aufnehmen und diese Fragen klären.
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